Ab dem 1.4.2008 gilt ein neues Waffenrecht
hier ein paar Hinweise dazu
wenn jemand neue Erkenntnisse hat, dann teile er sie mir bitte mit, dann stelle ich sie sofort auf diese Seite
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages - Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
hier zur Ansicht - http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2008/0101-200/129-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/129-08.pdf (http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2008/0101-200/129-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/129-08.pdf)
hier der für uns interessante Teil:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge
über 12cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang
mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es ist unklar, ob unsere Schaukampfschwerter / -lanzen usw. unter das Waffengesetz fallen.
Dies hängt stark von der Stelle / Amt / Person ab, die das Beurteilen sollen.
eins ist aber sicher: der Transport von Messern, Schwertern, Äxten etc. MUSS nach neuem WaffG in einem Verschlossenen Behältnis stattfinden.
ZitatEin berechtigtes Interesse ... liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit
...der Brauchtumspflege, dem Sport ... dient.
Das sollte uns reichen. Reenactment gehört zur Brauchtumspflege und der Schwerspiel e.V. ist lt. Satzung ein Sportverein.
Zitateins ist aber sicher: der Transport von Messern, Schwertern, Äxten etc. MUSS nach neuem WaffG in einem Verschlossenen Behältnis stattfinden.
Ich glaube irgendwo mal gelesen zu haben, daß eine Schwertscheide als solchen Behältnis gilt.
hab ich gerade nachrecherchiert, im Waffengesetz steht: Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände
Zitat...die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen...
Schaukampfwaffen sind ihrem Wesen nach
nicht dazu
bestimmt Verletzungen beizubringen, deshalb sind sie ja mit extra Schlagkante von mind 2mm Breite versehen.
So hab mich nochmal weiter schlau gemacht und das hier gefunden!
-Führungsverbot von Hieb-und Stichwaffen in der Öffentlichkeit
(darunter zählen auch Schaukampfwaffen)
-Führungsverbot von Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm Länge
-Führungsverbot von Messern, die einhändig zu öffnen sind und feststellbar sind.
Ausnahmen u.a. zur Brauchtumspflege
Gleich nachdem das durch die Medien ging, habe ich mich versucht schlau zu machen.
1) zuständige Waffenbehörde angerufen um ein paar Begriffe zu klären.
-was ist Öffentlichkeit
-was ist "Brauchtumspflege"
Öffentlichkeit ist alles, was nicht bei dir zuhause in der Wohnung ist oder hinter einem Zaun auf deinem Grundstück stattfindet. (grob und laienhaft formuliert)
Brauchtumspflege lässt sich nicht so einfach definieren - findet aber laut Rechtsprechung (sagte man mir bei der Kreisverwaltung, die Ausnahmegenehmigungen erteilt) immer in der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen statt. Bsp. Ostereierschießen etc.
Nach 1 1/2 Stunden fachsimpeln von KV zu Polizeibeamten... kam folgendes heraus:
Zukünftig würde das bedeuten, dass das Führen von Schaukampfschwerter, Messern ab12 cm Länge, Lanzen, Armbrüsten, Äxten, Streitkolben etc. nur noch mit
-schriftlicher Sondergenehmigung der zuständigen Waffenbehörde auf öffentlichen Veranstaltungen
-auf privatem Grundstück welches eingezäunt ist
geführt werden darf. (ja auch das Brotmesser auf dem Tisch im Lager fällt darunter)
Interne Lager ohne Öffentlichkeitscharakter, Märsche, Trainings im Wald (auch das Glaubergtraining !!) werden zukünftig verboten sein.
Verstoß nach Waffengesetz. Ordnungswidrigkeit
bist du sicher, daß der Ordnungshüter mit dem du gesprochen hast weis, was eine Schaukampfwaffe ist und worin sie sich von ner scharfen Klinge unterscheidet?
Ich hab übrigens mal den Text des Waffengesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf) herausgesucht.
Insbesondere dürfte Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) interessant sein. da steht:
ZitatSchusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind
und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Bei nem Bogen wird nichts durch einen Lauf getrieben. Auch die 'Gleichgestellten Gegenstände' scheinen einen Bogen nicht zu erfassen.
ZitatAnscheinswaffen sind ... Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen.
Nichts dafon trifft auf irgendeine Weise auf Schaukampfwaffen oder Bögen ect. zu. Also sind das auch keine Anscheinswaffen.
ZitatTragbare Gegenstände sind insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, daß das Führen von Schaukampfwaffen und das Ausüben von mittelalterlicher Kampfkunst eingeschränkt wäre. Ich kann nichtmal herauslesen, daß Schaukampfwaffen überhaupt Waffen im Sinne des Waffengesetzes wären.
Also: Nachdem diese Panikdiskussion durch alle Foren ging, die sich mit Schaukampf und Reenactment beschäftigen, meine persönlichen Erkenntnisse (Obwohl ich nicht mit einem "Anwalt" oder "Polizist" oder "Verantwortlichen" gesprochen habe):
Nach alter Rechtsprechung waren Schaukampfwaffen EINDEUTIG NICHT als WAFFEN definiert, da sie nach einhelliger Ansicht nicht in "ihrem Wesen" dazu bestimmt sind, Verletzungen hervorzurufen. Das hat sich auch mit dem neuen Gesetz nicht geändert, weil dieser Abschnitt nicht verändert wurde. Unter "Anscheinswaffen" fallen sie auch nicht, da sie keine SCHUSSWAFFEN imitieren.
Das einzige Problem, was sich ergeben könnte, sind geschliffene Brauchmesser (obwohl es da auch einen Ausnahmepassus gibt, nämlich das "begründete" Führen - was auch immer das im Einzelnen heißen mag) und im besonderen die beliebten geschliffenen Saxe. Diese können, falls man ews nicht vernünftig begründen kann, eingezogen werden. Allerdings sollte man sie wiederbekommen.
Es bleibt erst mal alles beim alten... Natürlich gilt wie immer: Auch Schaukampfwaffen sind gefährliche Gegenstände, und Rumprotzen und Rumfuchteln in der Öffentlichkeit kann trotzdem Probleme mit den "Grünen Freunden" hervorrufen! Immer schön unter dem Radar fleigen und im Ernstfalle ruhig und freundlich bleiben. Dann kann eigentlich nix passieren.
Gruß
Micha
Hmm, dass dieses Thema hier besprochen wird habe ich schon geahnt.
Ich kann mal aus meinem Erfahrungsschatz berichten:
Im Winter pflege ich in Dresden den Stallhofmarkt zu besuchen. Das eigentlich immer vollgerüstet, also mit Plattenbeinen, Schultern, Helm, ... Natrürlich auch voll bewaffnet: Mit Schwert und Dolch (als es diesen noch gab), Speer und Morgenstern. Ich parke für gewöhnlich in der Tiefgarage der Altmarktgalerie. Jedes Jahr kam es mind. einmal vor, dass ich einem Grün/Weiß-Päärchen auf dem Weg von der Altmarktgalerie zum Stallhof begegne. Noch nie, wirklich niemals haben mich diese aufgehalten oder angesprochen und wer mich mit dieser Rüstung kennt, weiß wie martialisch das aussieht. Die Ordnungshüter haben entweder gegrinst oder etwas verdattert geguggt. Wobei das erstere überwiegt. Als ich kein Auto zur Verfügung hatte bin ich sogar in ebendieser Aufmachung auch zum Training mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Regionalbahn, Bus, Straßenbahn) gefahren und niemand hat mich jemals angesprochen außer zur Fahrkartenkontrolle und selbst da kam nie was.
Ich denke mal die Polizei kann zwischen dem was wir machen und was absichtlich kriminell sein kann unterscheiden. Ich wäre mir weniger sicher wenn ich Paintball oder Softair Schlachten machen würde. Denn einen vermummten Paintballer mit ner "Schusswaffe" und einem vermummten Einbrecher zu unterscheiden ist wohl wesentlicher schwerer. Es sei denn ein Polizist denkt sich: "Mit dem Speer und dem Schwert will er bestimmt die nächste Bank ausrauben".
Fazit: Ich denke es wird nichst so heiß gegessen wie es gekocht wird. Dass man aber verantwortungsvoll mit seiner Bewaffnung umgehen muss stelle ich hiermit aber nicht in Frage.
Ich stimme den letzten beiden Rednern zu :-D
Außerdem möchte ich usren Schwertspielern ans Herz legen, sich einen Mitgliedsausweis von Heiko ausstellen und unterschreiben zu lassen. Nur damit man, falls doch was von den kleinen grünen Männchen kommt, was auf der Hand hat.
Soll ich bei der KriPo Beratungstelle mal nachfagen? Sie müssen das eigentlich genau wissen. Nur um sicher zu gehen.
Ich hab ne Rechtsschutzversicherung mit kostenloser telefonischer anwaltlicher Erstberatung. Ich ruf nächste Woche dort mal an.
Na das nenn ich Initiative! ;-)
Weiter so, und teil uns dann großzügig deine Erkenntnisse mit :-)
Jo, da haste wenigstens mal was anständiges für dein Geld was du Monat für Monat in die Versicherung steckst.
Zitat von: Captain in April 20, 2008, 11:42:09 VORMITTAG
Jo, da haste wenigstens mal was anständiges für dein Geld was du Monat für Monat in die Versicherung steckst.
Ich zahl 1x im Jahr, und soviel isses auch wieder nicht, zumindest nicht wenn man kein Student mehr ist... :-D
Ich hätte da mal ne Frage. Es gibt ja nun neue Gesetze die das Mitführen von Hieb-und Stichwaffen ab einer bestimmten Klingenlänge betreffen.
Ich bin jetzt nicht soooo der Jurist, und weiß nicht genau ob unsere Schwerter auch drunter fallen, ich wurde bislang auch noch nicht angehalten deswegen, zumindest nicht von den grünen Plasterittern. Um eventuellen Problemem dieser Art vorzubeugen, frage ich nun, ob es möglich/sinnvoll (?) ist irgendeine Art Mitgliedsausweis des Vereines auszustellen. So ähnlich wie Sportschützen auch ihren Ausweis oder ihre Bescheingung haben. Es muss ja nicht ne platinumrandete Diamantkarte sein, aber zumindest irgendwas in der Richtung, fände ich persönlich sinnvoll.
Zur Diskussion/Belehrung freigegeben.
Ein Vereinsausweis gibt es schon seit langem, nur weiss davon kaum jemand (da einige nicht mal wissen, dass die Mitgliedsbeiträge zu zahelen sind, fällt das nicht besonders auf).
Ok, und wie bekomm ich einen? 8da ich ja den Beitrag nunmal zahle)
Frag mal Heiko oder Jan.
Genau. Wenn du beim Dienstagstraining dabei bist, kannst du dich auch vertrauensvoll an Benny wenden. Für die Unterschrift von Heiko musst du aber warten bis dieser sich mal wieder blicken lässt. Oder du besuchst ihn mal zu Hause. :wink:
Unsere Problematik ist NICHT definitiv geregelt.
Es ist eine Wischi-Waschi-Geschichte, mit der sich Gerichte rumärgern dürfen, wenn es zu einem Streit kommen sollte.
Die tollen Politiker haben in ihrem Bestreben, die Problematik der Schußwaffen zu regeln, solche Sachen wie Schaukampfwaffen vergessen, deshalb stehts nicht explizit drin. Das einzige was feststeht, ist daß es Waffen oder auch Anscheinswaffen (gibts 2 verschiedene Paragraphen dazu) für Film- und Theatervorführungen sind und somit vom Verbot des Tragens bei öffentlichen Veranstaltungen ausgenommen sind (Mittelaltermärkte).
Messer mit geschliffenen Klingen die länger als 12 cm sin (die beliebten Saxe) sind jedoch nciht ausgenommen, die sollten zuhause gelassen werden, das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Training:
der einzige rechtlich sichere Raum ist die Turnhalle und das eigene Grundstück, da kann man machen was man will, alles andere (Park, Wald etc) ist definitiv Öffentlichkeit
Zitat
Zitat
Tragbare Gegenstände sind insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, daß das Führen von Schaukampfwaffen und das Ausüben von mittelalterlicher Kampfkunst eingeschränkt wäre. Ich kann nichtmal herauslesen, daß Schaukampfwaffen überhaupt Waffen im Sinne des Waffengesetzes wären.
Das ist defintitv nicht so, ein Schwert, und ist es auch stumpf geschliffen ist immer noch eine Waffe nach dem Waffengesetz. Ein Larpschwert eher nicht. Ein Holzschwert oder ein Baseballschläger zählt als "gefährlicher Gegenstand"
Ausnahmen können beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.
Das war das Ergebnis des heutigen Telefonats.
Zitat von: Gyorn Svensson in April 23, 2008, 17:45:37 NACHMITTAGS
Ausnahmen können beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.
Und, machen wir das? ich bin eigentlich dafür um eventuellen Ärger zu ersparen. Es gibt doch immer übereifrige Bürger, die sich von allem belästigt und gefährdet fühlen und übereifrige Polizisten.
meine Erfahrung ist, daß selbst eifrige Polizisten besänftigt werden können wenn man in aller Ruhe mit ihnen redet und so klarmacht, daß man gewiss nicht gemeingefährlich ist.
Aber schaden kanns wohl nicht.
Den Thread hatte ich gar nicht gesehen...so kanns gehn... :mrgreen:
ZitatDas ist defintitv nicht so, ein Schwert, und ist es auch stumpf geschliffen ist immer noch eine Waffe nach dem Waffengesetz. Ein Larpschwert eher nicht. Ein Holzschwert oder ein Baseballschläger zählt als "gefährlicher Gegenstand"
Nuja, da ja aber mit einem Mitgliedsausweis des Vereins sowas geregelt sein dürfte, wäre das die einfachste Lösung. Und damit nicht jeder einzeln angekleckert kommt, der noch keinen Ausweis hat, sollte mand as über ne "Sammelbestellung" machen, findet ihr nicht? Dann macht Heiko einmal ne Unterschriftenrunde und fertig.
ZitatTraining:
der einzige rechtlich sichere Raum ist die Turnhalle und das eigene Grundstück, da kann man machen was man will, alles andere (Park, Wald etc) ist definitiv Öffentlichkeit
Und deswegen wäre mir so ein Ausweis lieb zwecks Weg zum Training....öffentliche Verkehrsmittel klingt irgendwie nach Öffentlichkeit^^
Edit Captain: so kanns gehen. Ich hab die Sachen mal thematisch zusammengefasst damit zusammen passt was zusammen gehört.
Für alle die die Satzung des SChwertspiel e.V. Kennen. Wir betreiben traditionelle mitteleuropäische Kampfkünste. Das zählt als Brauchtumspflege da wir uns an Historischen Vorbilder / Büchern orientieren.
Zitat von: Pappa Bear in April 25, 2008, 16:26:10 NACHMITTAGS
Für alle die die Satzung des SChwertspiel e.V. Kennen. Wir betreiben traditionelle mitteleuropäische Kampfkünste. Das zählt als Brauchtumspflege da wir uns an Historischen Vorbilder / Büchern orientieren.
Nein, dem widersprach der Anwalt. Mit Brauchtumspflege sind Schützenfeste und sowas gemeint, wo die Trachten o.ä. bei z.B. Umzügen angezogen werden und da evtl ein Langes Messer oder ein Flinte dazugehört.
Nunja, um auch noch mal Senf dazu zu geben:
Nach einhelliger Rechtsmeinung zu altem Gesetz waren Schaukampfwaffen defintiv KEINE Waffen, da sie eben jene Anforderungen an eine Waffe, nämlich "nach Art und Wesen" dazu bestimmt zu sein, Menschen zu velretzen, NICHT erfüllen. Sonst könnte man nach dieser Logik eine Stahlstange zur "Waffe" erklären.
Nach neuem Gesetz sollte sich das eigentlich nicht geändert haben.
Halten wir fest: Wir bewegen uns auf schwammigem Terrain, und man sollte sich bei den Grünen Plasterittern an diese Argumentationskette halten, und immer schön freundlich bleiben. Normalerweise kann man durch ruhiges, freundliches Auftreten überzeugen.
Zitat von: ElPATE in April 27, 2008, 22:04:55 NACHMITTAGS
Nunja, um auch noch mal Senf dazu zu geben:
Nach einhelliger Rechtsmeinung zu altem Gesetz waren Schaukampfwaffen defintiv KEINE Waffen, da sie eben jene Anforderungen an eine Waffe, nämlich "nach Art und Wesen" dazu bestimmt zu sein, Menschen zu velretzen, NICHT erfüllen. Sonst könnte man nach dieser Logik eine Stahlstange zur "Waffe" erklären.
So genau, das war der alte Stand, das resultierte aus der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (also eine Art Arbeitsanleitung für Behörden)
(WaffVwV)
1.9 Hieb- und Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG )
Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- oder
Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen
abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für
den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen,
Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger.
Unter § 1 Abs. 7 Satz 2 WaffG fallen insbesondere sog. Elektro-
Kontaktgeräte; das sind zur Verteidigung bestimmte Geräte, die nach
Betätigen einer Auslösevorrichtung dem mit dem Gerät Berührten
schmerzhafte elektrische Schläge versetzen.
(Das war der alte Stand)
Meines Wissens nach, gibt es noch keine neue Verwaltungsvorschrift, nur einen Entwurf
Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrer Natur nach objektiv dazu bestimmt sind,
durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (Schleuder) Gesundheitsbeschädigungen
oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur
auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung
oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer
Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so
dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen.
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z.B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z.B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
sind.
Nicht zu den Hieb- und Stoßmessern zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser),
Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger; die als Jagdnicker
bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs - oder
Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der
heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat)
Verwendung finden.
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich
dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite,
Form) der eines Gebrauchsmessers entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen
werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
kürzer als 8,5 cm ist, nicht zweiseitig geschliffen ist oder einen durchgehenden stumpfen Rücken besitzt.
Wenn dieser Entwurf so festgelegt wird, fallen unsere Blankwaffen nicht mehr unter Abschnitt 2 (welcher regelt, was eine Waffe ist)
Unklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Zitat von: Gyorn Svensson in April 28, 2008, 19:36:23 NACHMITTAGSUnklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Da das zum Transport von Waffen angesetzt ist, wirst du sicherlich keinen Waffenkoffer brauchen um etwas das keine Waffe ist zu transportieren.
Zitat von: Captain in April 29, 2008, 08:24:13 VORMITTAG
Zitat von: Gyorn Svensson in April 28, 2008, 19:36:23 NACHMITTAGSUnklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Da das zum Transport von Waffen angesetzt ist, wirst du sicherlich keinen Waffenkoffer brauchen um etwas das keine Waffe ist zu transportieren.
Das mit dem Transport bezieht sich auf nen anderen Paragrafen und mit Gesetzen außerhalb der StVZO kenn ich mich nicht aus. Selbst das was ich kennen muß hab ich nur auswendig gelernt, die Systematik aber nie verstanden. Sollte man mal nen Anwalt fragen, aber wenn selbst die sagen, das das Wischi-waschi sit, weiß ich auch nicht mehr weiter :-(
Ich hab nen Waffenkoffer mit Zahlenschloß (von nem Sportschützen für Gewehre), ich bin raus. :-D
Hallo alle zusammen...
Claudi hat nen Polizisten gefragt, welcher sagte das unsere Schwerter unters Waffengesetz fallen, und wir ohne Sondergenehmigung o.ä. nicht damit rumlaufen dürften.
Wenn also die Verantwortlichen demnächst mal die Sache mit den Ausweisen gebacken kriegen, wäre das mehr als hilfreich.
Ich weiß, das Jette mal gefragt hatte wer noch keinen Vereinsausweis hat, aber das war vor ein paar Wochen und seitdem ist nichts weiter passiert. Also bitte unbedingt angehen das Ganze....*symbolisch in den Hintern tret*
"Polizist" mag qualifiziert klingen, ist es aber nicht :-/
Unsere Schwerter sind im Sinne des Waffengestzes keine "Waffen" und auch keine "Anscheinswaffen". Auch Polizisten haben da meist erschreckend wenig Ahnung ;-)
Das Maximum ist ein "gefährlicher gegenstand", was das Führen auf "Öffentlichen Veranstaltungen" (Demos, Jahrmärkte ) untersagt.
Ich habe mich darüber schonmal hier im Forum ausgelassen. Man siehe da nach oder schreibe nochmal, dann kann ich das ganze auch genauer ausführen.
Was Die Ausweise angeht: Aufgenommen und in Bearbeitung. Wir versuchen uns so fix wie möglich drum zu kümmern. Wer noch un-unterschreibene hat, bringe sie zum Training mit, Jan, Silvio und ich können die unterschreiben.
Es gibt sogar Leute, welche weder unterschriebene noch un-unterschriebene haben...
Zitat von: ElPATEJan, Silvio und ich können die unterschreiben.
Wenn ich Satzung und Vereinsrecht richtig interpretiere darf ICH das nicht.
Zitat von: VidonEs gibt sogar Leute, welche weder unterschriebene noch un-unterschriebene haben...
Das ist den meisten (inkl Micha) durchaus bewusst. Aber wer einen hat, der nur nicht unterschrieben ist, der braucht doch keinen komplett neuen, oder?
Schon richtig Silvio, aber Claudi und ich gehören zu denen die gar keinen Ausweis haben, und es wäre schön, wenn sich da mal was tut.
Micha mag recht haben wenn es darum geht, dass nicht jeder in ner grünen Uniform die Gesetzestexte mit löffeln konsumiert hat. Fakt ist aber auch, genau dieser umstand führt im Fall der Fälle zu leidigen Diskussionen auf offener Straße. Und natürlich sehen die Herren und damen sich immer im Recht, was Stress und frust verursacht. Das muss einfach nicht sein.
Die Lösung: Entweder WIR haben dann die ausgedruckten Gesetzespassagen parat und können den Grünen diese unter die Nase reiben, oder wir kriegen nen Ausweis, was natürlich die einfachste Lösung wäre.
Naja, mit störrischen Gesetzeshütern rumstreiten ist wirklich nicht lustig. Ob dir da aber besagter Ausweis hilft (der eigentlich ja nichts aussagt und schon gar keine Erlaubnis zum Waffenführen darstellt), mag mal dahingestellt sein. Wichtig ist, dass man:
a: Die gesetzliche Lage verinnerlicht
b: eine Argumentationsschiene hat
c: und das ist am wichtigsten (!) IMMER freundlich bleibt.
Kommt er euch pampig, bleibt freundlich und verlangt seine Dienstnummer. Wenn er auf die Idee kommt, das Ding einzuziehen, könnt ihrs euch wieder abholen. Bei dieser Gelegenheit lässt sich mit der Dienstnummer auch gleich wunderbar eine Dienstaufsichtsbeschwerde führen *fg*. Auch wenn das zu nix führt, Ärger bedeutet das für denjenigen allemal :-D
Aber bis jetzt habe ich eigentlich die Erfahrung gemacht, dass die grünen Jungs ganz umgänglich sind, solange man sich nicht im Ton vergreift.
Nichtsdestotrotz: Wir kümmern und um die Ausweise.
ZitatDie Lösung: Entweder WIR haben dann die ausgedruckten Gesetzespassagen parat und können den Grünen diese unter die Nase reiben, oder wir kriegen nen Ausweis, was natürlich die einfachste Lösung wäre.
und wäre wohl die beste Variante. Wartets mal auf das Trainingsbuch ab, über das zur Versammlung gesprochen wurde. Das wird nicht mehr sooo lange dauern wenn ich das richtig sehe.
Und ansonsten hat Micha natürlich recht. Freundliches ruhiges Auftreten wirkt wahre Wunder. Ein gutes Argument ist auch immer: Das ist ein Sportgerät. Ich bin in einem Sportverein dafür und grad auf dem Weg zum/vom Training.
.. Und immer hübsch die Waffe verhüllt mit sich führen und nur dann, wenn man wirklich zu besagter Veranstaltung fährt. Zumindest die Klinge darf ja nicht sichtbar sein, da dies ja schon eine Gefährdung an sich darstellt, so ein frei beweglicher Metallgegenstand (Hm, also auch Autos und Straßenbahnen verpacken...). Mit dem Ausweis steht man sicher da, ebenfalls mit diversen Erläuterungen zu Schlagkante und gerundeter Spitze. Und das mit der Höflichkeit versteht sich von selbst. Sollte sich ein Polizist weigern, seineen Dienstausweis oder Dienstnummer rauszurücken, muß man mit ihm nicht weiter reden, weil er einem ja was vorspielen könnte. Das habe ich selbst schon erlebt, als ein paar Zivilfahnder am Bahnhof eine Drogentante festnahmen.
...
Ich sehs auch so wie Micha. Solange es noch keine Verwaltungsvorschrift zum WaffG gibt, ist alles Wischi-Waschi und basta.
Und in so einer Situation ist es am Besten, freundlich und zuvorkommend zu bleiben, auf gar keinen Fall oberlehrerhaft, denn sowas geht immer nach hinten los. Den größeren Ärger hat immer der Bürger, nicht der Beamte, der sitzt am längeren Hebel.
Wir sind auch schon zum historsichen Teil des Stadtfestes mit Rüstung und Waffen gegangen, die Polizisten haben intressiert geschaut und mit einem hab ich auch netten Smalltalk betrieben.
Ein wenig dümmlich wäre es allerdings, das Ganze bei der BRN probieren zu wollen, da die Jungs dort ganz anders gebrieft sind, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre. Wer dort mit nem Schwert auftaucht, ist selber schuld, wenn er es sich mehrere Tage später wieder abholen kann (was sicherlich mit bürokratischem Aufwand und evtl. monetärer Erleichterung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit und/oder Verwaltungsaufwand verbunden ist). Die Aussagen des Dresdner Ordungsamt und der Polizei sind bekannt (irgendwo gibts noch nen Thread zum Thema BRN)
Als ich noch in Laubegast gewohnt hab, bin ich ich regelmäßig auf dem Weg zum Training der Polizeiwache und einigen Streifenpolizisten vorbeigekommen. Ich bin nur am Anfang zweimal angehalten worden, wahrscheinlich mehr aus Interesse oder Langeweile als irgendwas anderes. Zugegebenen, beim zweiten Mal haben die beiden Damen deutlich mehr Einsatzeifer gezeigt (sind mit ihrem Auto halb über 'ne Baustelle und falsch herum durch 'ne Einbahnstraße, um zu mir zu kommen :-D), allerdigns war das auch mitten in der Nacht (so um eins oder so). Die wollten halt wisen wo ich herkomme und hin will, haben sich meinen Namen aufgeschrieben und den Namen des Vereins und Trainingszeiten. Haben die evtl. anhand des Vereinsregisters nachgeprüft, keine Ahnung. Ging auch ganz ohne den Mitgliedausweis ;)
Ein andermal stand ich (tagsüber) an der Straßenbahnhaltestelle, da kam einer von der Wache herübergeschlendert. Hatte wohl Pause oder so, er wollte nicht wirklich was von mir aber fand das Schwert "total cool" und so und war eigentlich sehr nett und interessiert... hab mich tatsächlich 'ne Weile mit dem über Schwertkampf unterhalten *gg*
Also vielleicht sollte man sich einfach nicht zu sehr den Kopf zerbrechen
LG,
Thomas
Das ihr keine Waffenscheine ausstellt ist mir klar Micha, :-D
aber ein VEREINSausweis ist immerhin eine Argumentationshilfe das man das "Sportgerät" gerade mit sich rumträgt.
Straßenbahnen und Autos einpacken, tolle Idee, da wird der Straßenverkehr etwas sicherer :lol:
Wenn wir grad bei Ausweisen sind, Visitenkarten wären vielleicht auch noch ne Option, gestern abend an der Haltestelle hätt ich welche gebrauchen können...
na dann mach welche.
um mal wieder den thread "auszugraben"....
wie sind eigentlich die bestimmungen des rvd, vvo, dvb, wasauchimmer... zum transport von schaukampfwaffen?
denn kaum hat man so ein objekt, da kommt man schon in eine konfrontation ein gespräch mit dem guten herrn busfahrer, dass ich angeblich waffen (sind schaukampfwaffen nun waffen?) nicht mit in öffntlichen verkehrsmittel transportieren darf....
im i-net hab ich solche richtlinien dafür nicht gefunden....
... Ich würde dies, ohne die tatsächliche Rechtslage zu kennen, als Busfahrer (oder wie auch immer)- Willkür beschreiben. Wenn er sagt, daß du keine Waffe transportieren darfst, sag einfach, daß es ein Sportgerät und keine Waffe ist. Ist in diesem Falle ja die Wahrheit...
Eine Frage die ich in dem Zusammenhang viel spannender finde: Bin ich schuld wenn der Busfahrer Verspätung bekommt, weil er meine Waffen so cool findet und unbedingt mal in die Hand nehmen will? :-D :wink:
Zitat von: damoclessind schaukampfwaffen nun waffen?
Einfach mal bitte dieses Thema hier in Gänze lesen. Das ist deutlich genug beantwortet worden.
Der Busfahrer hat de facto so etwas wie Hausrecht. Wenn er dich darauf hinweist (nicht anschnauzt) daß du das Zeuch verpacken mußt, dann halte ich das für ne legitime Forderung. Aber obs ne Waffe ist oder nicht entscheidet das Waffengesetz voll eindeutig. Betonen daß du dein Sportgerät transportierst ist da das richtige Argument.
Ich transportiere meinen Kram schon immer mit Bus und Bahn ohne Probleme.
ich meine, ein altes laken zu nehmen und drumzuwickeln ist ja nicht so das problem. schützt vor neugierigen blicken und dummen sprüchen
im allgemeinen hatte ich die idee mit dem laken/tuch nun inzwischen auch schon (zum teil, weil viele das so machen und essich offensichtlich auch bewährt hat)
edit:
ich hab mal bei den verkehrsbetrieben rumtelefoniert, und die sagen, dass in straßenbahnen/stadtbussen keine waffen transportiert werden dürfen. ganz große ausnahme wärs, wenn die waffe so verpackt ist, dass man es nicht erkennt. ingolf dürfte also auch die bambusschwerter nicht offen zur schau tragen, sondern müsste die irgendwie dick einwickeln oder so (es könnte ja jemand verletzt werden :roll:). nur eine schwertscheide reicht also auch nicht aus, das gehilz muss so verdeckt sein, dass man die waffe nicht erkennt. wurde mir erklärt mit der begründung, dass sich andere fahrgäste gestört fühlen könnten, usw. (was glaubich noch nie vorgekommen ist).
in überlandbussen (in meinem fall rvd) darf die waffe entweder nur im gepäckraum (da hätt ich angst, dass irgendwas kaputt geht) oder dick verpackt am besten in nen pappkarton oder so im passagierraum transportiert werden. wobei ich eher denke, dass man so ein riesiges paket erst recht nicht transportieren darf....
Eine kleine Anmerkung von mir....
Meine Blamkwaffe trage ich in der Öfentlichkeit verhüllt. Und die Shinai sind keine Waffen sondern wirklich sportgeräte. Die kannst du sogar ohne Altersnachweis kaufen.
aber ob die typen das so akzeptieren? ich mein, ein schaukampfschwert is doch auch nich dazu da, anderen schaden zuzufügen, sondern eher, selbigen zu verhindern. trotzdem ist es in deren augen eine waffe. :|
[gebetsmühle]
Eine Schaukampfwaffe ist KEINE Waffe im Sinne des WaffGs, sondern ist höchstens ein "gefährlicher gegenstand"
[\gebetsmühle]
Sollte sich doch jemand aufregen, dann erklärt und zeigt man ganz freundlich dass die Dinger stumpf sind und niemanden wirklich verletzen können.
Und sprecht bitte niemals vor Autoritätspersonsn von "Waffen", weil die dann plötzlich eine Rundumleuchte und ein unglaublich großes "Verantwortungsbewusstsein" kriegen. Also Ball flach halten.
Das letzte Wort hat natürlich immer der Busfahrer/Bahnfahrer.
btw: Diese Diskussion wird langsam akademisch. Es empfiehlt sich vllt, den Thread noch mal in seiner Gänze durchzuackern, und nur dann weiter zu diskutieren, wenn sich wirklich noch echte Probleme ergeben. @mod ;-)
Ich werde mal bei Gelegenheit eine "offizielle" Leitlinie zu dieser Sache formulieren.
Was diese Leute persönlich denken ist vollkommen schnuppe. Du mußt nur höflich aber bestimmt klar machen, daß es ein Sportgerät ist, und keine Waffe.
Was wird denn nun wegen Ausweisen? Will ja nicht drängeln oder so...
Da sind doch letztens welche ausgegeben worden. Frag mal bei Jan nach.
Zitat von: Vidon in März 03, 2009, 12:35:37 NACHMITTAGS
Was wird denn nun wegen Ausweisen? Will ja nicht drängeln oder so...
Das sind noch jede Menge da. Einfach beim nächsten Training mal nachfragen.
Grüße,
Jan